Die Kosten einer beglaubigten Übersetzung hängen von der Art des Dokuments, der Textmenge und dem tatsächlichen Bearbeitungsaufwand ab. Deshalb ist eine pauschale Preisberechnung ausschließlich anhand der Seitenzahl nicht möglich.
Bei Atay-Lichtermann Übersetzungen erhalten Sie vor der Auftragserteilung ein individuelles und unverbindliches Gesamtangebot. So wissen Sie bereits im Voraus, welche Kosten für die beglaubigte Übersetzung Türkisch–Deutsch oder Deutsch–Türkisch entstehen.
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Auch bei gleichartigen Dokumenten können sich Umfang und Übersetzungsaufwand erheblich unterscheiden. Eine einseitige Urkunde mit wenig Text ist beispielsweise schneller zu bearbeiten als eine Seite mit zahlreichen Eintragungen, Tabellen, Stempeln oder einer angehefteten Apostille.
Bei der Berechnung des Preises werden insbesondere folgende Punkte berücksichtigt:
Der endgültige Preis kann daher erst nach Prüfung der vollständigen Unterlagen mitgeteilt werden.
Wir fertigen beglaubigte Übersetzungen aus dem Türkischen ins Deutsche und aus dem Deutschen ins Türkische an, unter anderem für:
Ist eine Apostille mit dem Dokument verbunden, angeheftet oder zusammengeheftet, gehört sie grundsätzlich zum vollständigen Dokument und muss bei der beglaubigten Übersetzung berücksichtigt werden.
Bitte senden Sie deshalb immer alle vorhandenen Seiten, Rückseiten, Apostillen, Stempel und Beglaubigungsvermerke. Nur anhand der vollständigen Unterlagen kann ein zuverlässiges Gesamtangebot erstellt werden.
Senden Sie Ihre Dokumente einfach als gut lesbare PDF-Datei oder als vollständige Fotos per E-Mail oder WhatsApp.
Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie:
Das Angebot ist für Sie unverbindlich. Die Bearbeitung beginnt erst nach Ihrer ausdrücklichen Auftragserteilung und dem vollständigen Zahlungseingang.
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Senden Sie uns alle Seiten Ihres Dokuments. Nach Prüfung erhalten Sie kurzfristig Ihr persönliches Angebot.
Benötigen Sie einen Kostenvoranschlag für eine beglaubigte Übersetzung zur Vorlage beim Jobcenter, bei der Agentur für Arbeit oder einer anderen Behörde? Auch hierfür können Sie uns Ihre vollständigen Unterlagen bequem per WhatsApp oder E-Mail senden.
Nach Prüfung Ihrer Dokumente erhalten Sie einen Kostenvoranschlag, den Sie bei der zuständigen Stelle zur Prüfung einer möglichen Kostenübernahme einreichen können.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite
Kostenvoranschlag für Jobcenter, Arbeitsagentur & Behörden.
Der mitgeteilte Gesamtpreis gilt für die zuvor geprüften Unterlagen. Zusätzliche Kosten entstehen nur, wenn nachträglich weitere Seiten oder Dokumente eingereicht, zusätzliche Ausfertigungen bestellt oder besondere Versand- beziehungsweise Expressleistungen gewünscht werden.
Sollten die übersandten Unterlagen unvollständig sein, wird der Preis nach Eingang der fehlenden Seiten erneut geprüft.
Die aktuelle Bearbeitungszeit wird Ihnen zusammen mit dem Angebot beziehungsweise bei der Auftragserteilung mitgeteilt. Sie beginnt nach vollständigem Zahlungseingang.
Die beglaubigte Übersetzung wird mit Unterschrift und Stempel versehen. Das Original erhalten Sie anschließend per Post. Auf Wunsch kann Ihnen vorab zusätzlich eine PDF-Datei der fertigen Übersetzung zugesandt werden.
Die Übersetzungen werden von einem allgemein beeidigten Übersetzer angefertigt, unterschrieben und gestempelt. Sie sind zur Vorlage bei Behörden, Gerichten, Standesämtern, Universitäten, Anerkennungsstellen und weiteren Einrichtungen in ganz Deutschland bestimmt.
Senden Sie uns Ihre vollständigen Unterlagen per WhatsApp oder E-Mail. Nach Prüfung erhalten Sie kurzfristig ein persönliches Angebot für Ihre beglaubigte Übersetzung Türkisch–Deutsch oder Deutsch–Türkisch.
Bitte achten Sie darauf, alle Seiten einschließlich Apostillen, Rückseiten und Beglaubigungsvermerken vollständig und gut lesbar zu übermitteln.
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🇩🇪 Beglaubigte Übersetzungen deutschlandweit
Die Textmenge und der Bearbeitungsaufwand können sich auch bei Dokumenten mit derselben Seitenzahl deutlich unterscheiden. Deshalb wird jedes Dokument individuell geprüft und kalkuliert.
Nein. Die Prüfung Ihrer Unterlagen und die Erstellung eines Angebots sind unverbindlich und kostenlos.
Ja. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, bezieht sich das Angebot auf die beglaubigte Übersetzung mit Unterschrift und Stempel.
Ja. Bitte senden Sie sämtliche Seiten, Rückseiten, Apostillen, Stempel und Beglaubigungsvermerke. Zusammengehörige oder zusammengeheftete Bestandteile müssen bei der Übersetzung vollständig berücksichtigt werden.
Die Bearbeitung beginnt nach Ihrer ausdrücklichen Auftragserteilung und dem vollständigen Zahlungseingang.
Die aktuelle Bearbeitungszeit wird Ihnen nach Prüfung der Unterlagen mit dem Angebot beziehungsweise bei der Auftragserteilung mitgeteilt.
Ja. Wenn Sie für das Jobcenter, die Agentur für Arbeit oder eine andere Behörde einen Kostenvoranschlag benötigen, können Sie Ihre Unterlagen per WhatsApp oder E-Mail senden. Nach Prüfung erhalten Sie einen Kostenvoranschlag zur Vorlage bei der zuständigen Stelle.
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