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Wenn Sie die Einbürgerung in Deutschland beantragen möchten und aus der Türkei stammen, müssen Sie verschiedene offizielle Dokumente vorlegen. In vielen Fällen ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung Türkisch–Deutsch erforderlich.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Dokumente benötigt werden und wann eine beglaubigte Übersetzung notwendig ist.
Für die Einbürgerung in Deutschland werden in der Regel folgende Unterlagen verlangt:
Alle Dokumente, die nicht auf Deutsch ausgestellt sind, müssen in der Regel von einem beeidigten Übersetzer übersetzt werden. Dies gilt insbesondere für türkische Urkunden und offizielle Dokumente.
Eine beglaubigte Übersetzung Türkisch–Deutsch wird von den Behörden verlangt, damit die Dokumente rechtssicher geprüft werden können.
Ja, beglaubigte Übersetzungen von beeidigten Übersetzern werden in ganz Deutschland anerkannt – unabhängig davon, ob Sie in
Berlin,
Köln oder
München leben.
Sie können Ihre Unterlagen einfach digital per WhatsApp oder E-Mail senden. Sie erhalten schnell ein unverbindliches Angebot und eine Einschätzung zur Bearbeitungszeit.
Senden Sie Ihre Dokumente bequem online und erhalten Sie kurzfristig ein Angebot.
Geburtsurkunde, Personenstandsregisterauszug und weitere Nachweise.
Ja, alle nicht-deutschen Dokumente müssen übersetzt werden.
Nur beeidigte bzw. vereidigte Übersetzer.
In der Regel sehr schnell, abhängig vom Dokument.
Ja, per WhatsApp oder E-Mail.
Beglaubigte Übersetzungen in Deutschland
Türkisch–Deutsch & Deutsch–Türkisch
Atay-Lichtermann
Übersetzungsbüro
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