Beim Übersetzen von offiziellen Dokumenten wie Geburtsurkunden, Diplomen oder Gerichtsurteilen wird oft entweder eine beglaubigte oder eine amtliche Übersetzung verlangt. Doch was ist der Unterschied?
Wird von einem vereidigten Übersetzer angefertigt – Nur gerichtlich beeidigte oder ermächtigte Übersetzer dürfen beglaubigte Übersetzungen erstellen.
Offizieller Beglaubigungsvermerk – Die Übersetzung wird mit Stempel und Unterschrift versehen, wodurch ihre Richtigkeit und Vollständigkeit bestätigt wird.
Gültig für Behörden, Gerichte & Universitäten – Beglaubigte Übersetzungen sind rechtlich bindend und werden von deutschen Ämtern anerkannt.
Geburts- & Heiratsurkunden – Für Eheschließungen oder Einbürgerung.
Diplome & Zeugnisse – Zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Deutschland.
Scheidungsurteile & Gerichtsbeschlüsse – Für rechtliche Verfahren & Nachlassregelungen.
Von einer Behörde selbst erstellt oder geprüft – Eine amtliche Übersetzung wird von einer öffentlichen Stelle, Botschaft oder einem Konsulat ausgestellt.
Oft mit zusätzlicher Apostille oder Notarbestätigung – Kann je nach Land oder Behörde erforderlich sein.
Nicht von jedem Übersetzer durchführbar – Während beglaubigte Übersetzungen von beeidigten Übersetzern gemacht werden, kann eine amtliche Übersetzung nur von einer zuständigen Behörde angefertigt oder beglaubigt werden.
Einbürgerungs- oder Aufenthaltsverfahren – Manche Behörden fordern eine amtliche Beglaubigung zusätzlich zur Übersetzung.
Internationale Anerkennung – Beispielsweise für Dokumente, die ins Ausland gesandt werden.
Notarielle Dokumente – Einige Länder verlangen eine amtliche Überprüfung durch ein Konsulat oder Notar.
Kriterium | Beglaubigte Übersetzung | Amtliche Übersetzung |
---|---|---|
Wer erstellt die Übersetzung? | Vereidigter Übersetzer | Behörde oder offizielle Stelle |
Wo wird sie anerkannt? | In Deutschland (Ämter, Gerichte) | Oft nur in bestimmten Ländern |
Zusätzliche Beglaubigung nötig? | Nein (Stempel & Unterschrift reicht) | Ja (Apostille oder Konsulat) |
Verwendungszweck | Dokumente für Ämter & Gerichte | Internationale Anträge |
Juristische & sprachliche Expertise – Unser Gründer Hazar Atay-Lichtermann, gerichtlich allgemein beeidigter Übersetzer und öffentlich bestellter Dolmetscher mit einem Master of Laws (LL.M.), garantiert höchste Qualität.
Behördliche Anerkennung – Unsere beglaubigten Übersetzungen werden in ganz Deutschland von Standesämtern, Einwanderungsbehörden & Gerichten akzeptiert.
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